Neujahrsgruß des Bürgermeiasters

Liebe Kattendorferinnen, liebe Kattendorfer,

das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Das Jahr 2024 war für viele sehr anstrengend und das Weltgeschehen ist oftmals schwer zu verstehen. Auch wir in der Gemeinde Kattendorf müssen immer wieder improvisieren und uns den täglichen Herausforderungen stellen. Der Haushalt 2024 wurde erst Ende November 2024 aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse genehmigt. Trotzdem ist es uns gelungen viele Herausforderungen zu meistern und dabei stets den Gemeinsinn und das Miteinander in den Vordergrund zu stellen.

Die Vereinsarbeit, die uns allen am Herzen liegt, hat einmal mehr gezeigt, dass wir gemeinsam Großes leisten können. Besonders hervorheben möchte ich das unermüdliche Engagement unserer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Hierbei erwähne ich gerne das Herbstfest, das Kinderfest und das Laterne Laufen. Der Theaterclub, der TSV und alle anderen Vereine bereichern unser Gemeindeleben. Euer Einsatz, eure Zeit und eure Leidenschaft sind die Grundpfeiler unseres Erfolgs. Ihr zeigt, wie wichtig es ist, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen – ein echter Beweis für gelebte Solidarität und Gemeinschaftssinn. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns das ganze Jahr tatkräftig unterstützt haben.

Ein besonderer Dank gilt auch unserer Freiwilligen Feuerwehr, die nicht nur für die Sicherheit sorgt, sonders sich auch stets mit Herzblut in das Leben unserer Gemeinde einbringt. Eure Bereitschaft, in jeder Situation mutig zu handeln, verdient unseren höchsten Respekt.

Mit Zuversicht und neuer Energie blicken wir auf das Jahr 2025. Es warten neue Herausforderungen, spannende Projekte und viele Gelegenheiten, unsere Werte weiterzutragen und zu leben. Gemeinsam wollen wir weiterhin die Gemeinschaft stärken und positive Impulse setzen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein glückliches, gesundes und friedvolles neues Jahr. Möge 2025 ein Jahr voller Freude, Zufriedenheit und gelebten Zusammenhalt werden.

 

Ihr/ Euer Bürgermeister

Thorsten Barth

Informationen zum Jahreswechsel 2024 / 25

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weise ich auf die gesetzlichen Vorschriften über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern hin.

1. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2, z. B. Raketen, Knallfrösche, Kanonenschläge an Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 22 Abs. 3 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146). Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Verbot auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände,
z. B. von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister, erfasst wird.

2. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember 2023 überlassen werden (§ 22 Abs. 1 1. SprengV in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Jan. 1991 (BGBl. I S. 169 ff) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.12.2021 (BGBl. I S. 5238)).

3. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 23 Abs. 2 Satz 2 1. SprengV).

4. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken-, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (§ 23 Abs. 1, 1.SprengV) und Naturschutzgebieten ist verboten.

Ansonsten wird gemäß § 24 (2) 1. SprengV in Verbindung mit § 2 (2) Nr. 2 b.) der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 269) in der zzt. geltenden Fassung zusätzlich Folgendes angeordnet:

1. Pyrotechnische Gegenstände mit starker Knallwirkung der Klasse 2 dürfen nur am 31.12.2023 ab 18.00 Uhr bis zum 01.01.2024 um 2.00 Uhr abgebrannt werden.

2. In den Gemeinden des Amtes Kisdorf, Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen sind eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Reetdachhäuser werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt. In der Vergangenheit haben Feuerwerksraketen u. ä. wiederholt mit Reet eingedeckte Gebäude in Brand gesetzt.

Um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerksraketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Anlass des Jahreswechsels 2024/2025 vorzubeugen, wird das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 im Umkreis von 200 m um die Grundstücke, die mit Reetdachgebäuden bebaut sind, für Feuerwerksraketen, Batterien, Bombetten und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2024 und 01.01.2025 ausgedehnt. Für andere Feuerwerkskörper der Klasse 2 wie z.B. Bodenfeuerwerke, Kanonenschläge und Knallfrösche wird ein Schutzabstand von 50 m zu Reetdachhäusern festgesetzt. Die entsprechenden Pläne mit den dargestellten Bereichen, in denen ein generelles Abbrennverbot besteht, sind in den o. g. Gemeinden ausgehängt.

Verstöße gegen die genannten Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kattendorf, den 10.12.2024

gez.: Susanne Madetzky
Amtsdirektorin

Dargestellte Bereiche in Kattendorf

1. Kattendorf Ortskern und Winsener Forsthaus:

2. Kattendorferweeden und Aussenbereich

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